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VersorgungsKompass

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Der richtige Weg für Ihre Versorgung! 
Damit wir Sie in Zukunft noch besser begleiten können, gestalten wir diesen Bereich gerade völlig neu. Das Ziel: Mehr Übersicht, spürbarer Mehrwert und exklusive Angebote für Ihre Gesundheit.
Wir freuen uns darauf, das Ergebnis bald mit Ihnen zu teilen.

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Barrierefreiheit ePA-App

Erklärung zur Barrierefreiheit der MAHLE BKK-ePA

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die MAHLE BKK-ePA App der MAHLE Betriebskrankenkasse.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

WANN WURDE DIE ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT ERSTELLT BZW. AKTUALISIERT?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit 14.07.2025 gilt für die aktuell im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft Store veröffentlichte App MAHLE BKK-ePA und beruht auf einer am 14.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

WIE BARRIEREFREI IST DAS ANGEBOT?

Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Gestaltung der App. Dafür werden die folgen-den Maßnahmen und Best Practices umgesetzt:

Die App wird unter Einhaltung der plattformspezifischen Designvorgaben (Material Design [1] für Android, Apple Human Interface Guidelines [2] für iOS) sowie auf Basis von Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Designs und der Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberfläche der App wird jeweils mithilfe nativer Technologien der jeweiligen Plattform umgesetzt. Dadurch wird eine möglichst umfassende Unterstützung der betriebs-systemspezifischen Funktionen für Barrierefreiheit (z. B. Screenreader, Touch-Feedback) sichergestellt.

Jede neue Funktion, die in die App einfließt, wird von Anfang an unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit geprüft und ausgestaltet. Von der Planung bis zur Umsetzung wird auf den korrekten Einsatz alternativer Beschreibungen für Illustrationen und Symbole sowie de-ren eindeutige Markierung als inhaltlich oder dekorativ geachtet. Ebenso wird auf sinnvolle Fokusreihenfolgen, korrekte Leserichtung und die Unterstützung variabler Schriftgrößen Wert gelegt.

Auf iOS-Geräten ist die App mit „VoiceOver“ [3] nutzbar, dem plattformeigenen Screenreader für iOS. Darüber hinaus können weitere Funktionen des Betriebssystems genutzt werden, sofern diese keine besonderen Anpassungen der App erfordern (z. B. Bildschirmlupe, redu-zierte Animationen).

Unter Android ist die App mit „TalkBack“ [4] nutzbar, dem auf den meisten Android-Geräten verfügbaren Screenreader von Google. Auch weitere Bedienungshilfen wie Schalterzugriff, Vergrößerung oder Kontrastmodi können genutzt werden, sofern keine spezifischen Anpas-sungen der App notwendig sind.

Die App wird vom Hersteller regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Dabei kommen die Prüfschritte des BITV-Tests nach EN 301 549 (App) zur Anwendung. Aus den Ergebnissen werden gezielt Anpassungen und Verbesserungen abgeleitet. 

 

WELCHE BEREICHE SIND EVENTUELL NICHT BARRIEREFREI?

Barrieren bei Dokumenten
  • Über die Inhalte von Dokumenten, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden
  • PDFs, welche von der App generiert bzw. konvertiert werden, sind teilweise nicht barrierefrei. Die Inhalte selbst können jedoch barrierefrei innerhalb der App konsumiert werden
  • Es ist beim Hinzufügen von neuen Dokumenten teilweise nicht ersichtlich, wenn notwendige Daten noch nicht eingegeben wurden, um den Vorgang erfolgreich abschließen zu können.
  • MAHLE BKK-ePA für das Betriebssystem Android unterstützt ausschließlich Hochformat
  • Dokumente zur zur Einwilligung sind nicht barrierefrei
Barrieren bei Screenreadern
  • Die Beschreibungen mancher Grafiken oder Icons werden von einem Screenreader nicht korrekt vorgelesen. An den meisten Stellen gibt es zusätzliche zu grafischen Bedienelementen Text, die das Bedienelement beschreiben
  • Überschriften werden teilweise nicht als Überschrift für einen Screenreader gekennzeichnet
  • Die App und die Beschreibungen für das Vorlesen durch einen Screenreader liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor.
Barrieren bei Navigation und Texteingaben
  • Beim Ändern der E-Mail-Adresse wird nicht automatisch die für E-Mail-Adressen geeignete Tastatur verwendet.
  • Die Kennzeichnung von mittels Tastatur markierter Interaktionselemente ist teilweise zu gering.
  • Bei manchen Links ist nicht gekennzeichnet, wenn dadurch die App verlassen wird.
  • E-Mail-Adressen sind nicht immer klickbar („mailto“ Link).
  • Aus Sicherheitsgründen sind in manchen Textfeldern die Funktionen für Kopieren / Einsetzen / Ausschneiden deaktiviert.
  • Bei MAHLE BKK-ePA für mobile Endgeräte ist die Navigation durch die App mittels externer Tastatur nur eingeschränkt möglich
  • Bei MAHLE BKK-ePA für das Betriebssystem iOS wird die Kachel „Dokumente“ bei hoher Vergrößerungsstufe der Schriftart abgeschnitten dargestellt.
Barrieren bei Fehlermeldungen
  • Fehlermeldungen weisen nicht immer eindeutig auf die konkreten Fehler hin.

 

BARRIEREN MELDEN: KONTAKT ZU DEN ANSPRECHPARTNERN FÜR FEEDBACK

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter der 0711 2090-9400.

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

KONTAKT ZUR SCHLICHTUNGSSTELLE

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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Nutzungsbedingungen bitIAM

Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools der MAHLE BKK

1 Anbieter

Die MAHLE Betriebskrankenkasse, Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart, Telefonnummer: 0711 2090-9400, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt die Nutzung eines individuellen und auf dem Stand der Technik befindlichen Identifizierungs- und Access-Management-Tools (nachfolgend „IAM“ genannt) an, mittels dem der Nutzer sich für diverse mobile Applikationen verifizieren und identifizieren kann.

Mit dem IAM soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

Weitere Informationen zur Funktionsweise des IAM und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

2 Gegenstand der Nutzungsbedingungen      

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IAM-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten.

Bei verschiedenen Apps ist das IAM zur Identifizierung bzw. Authentisierung notwendig und ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple als Komponente anderer Apps herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren.

Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt Ihrer Krankenkasse zu entnehmen.

 

3 Überlassung, Änderung und Einstellung des IAM

3.1 Das IAM wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.

3.2 Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für das IAM erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.

3.3 Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IAM in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IAM zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.

3.4 Das IAM und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass das IAM und/oder die angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zum IAM oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

4 Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf das IAM

Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

4.1 Registrierungsprozess

Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen.
Der Nutzer kann die Dokumente überhttps://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/digitale-leistungen/elektronische-patientenakte-epa downloaden und speichern.

Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

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Einwilligungserklärung bitIAM

Einwilligungserklärung IAM Online der MAHLE Betriebskrankenkasse

Einwilligungserklärung zur Identifizierung und Authentifizierung

Ja, ich willige darin ein, dass die durch die MAHLE Betriebskrankenkasse zur Identifizierung und Authentifizierung folgenden personenbezogenen Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:

  • Krankenversichertennummer
  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.)
  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
  • E-Mail-Adresse
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum des Nutzers
  • Titel
  • Namenszusatz
  • Vorsatzwort (z.Bsp.: „von“, „de“, „van“)
  • Geschlecht
  • VIP – Kennzeichen
  • IdentDataTime: (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Nutzers)
  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
  • ICSSN
  • die Ausweisnummer des Personalausweises, des Aufenthaltstitels, der eID-Karte oder des Reisepasses,
  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel
    • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym
    • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
  • ist NfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete, eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
  • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
  • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

Diese erhobenen Daten werden wie folgt für die Nutzung der App zur,

  • Identifizierung des Nutzers
  • Authentifizierung des Nutzers
  • Freischaltung des Nutzers

verwendet.

Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Identifizierung und Authentifizierung.

Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung jederzeit grundlos widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung kann ich an die Krankenkasse wie folgt richten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich der Datenschutzerklärung (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa) entnehmen.

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Nicole Müller-Coonan, Vorständin der MAHLE BKK

„Allianzen auf Augenhöhe“ – MAHLE BKK setzt sich für die Förderung von Frauen in Führungspositionen ein

Wenn wir uns als Gesellschaft zukunftsfähig aufstellen wollen, dann müssen wir in allen Lebensbereichen allen Menschen dieselben Chancen einräumen. Klar ist: Chancengleichheit ist ein Gebot der Stunde, auch und gerade im Gesundheitswesen.

Auch wir als MAHLE Betriebskrankenkasse setzen uns für die Förderung von Frauen in Führungspositionen, aber auch die grundsätzliche Gleichstellung aller ein. Im Interview mit casusQuo berichtet Nicole Müller-Coonan, Vorständin der MAHLE Betriebskrankenkasse, über Frauen im Gesundheitswesen, Frauenförderung und welche Erfahrungen sie selbst in ihrer Laufbahn gemacht hat.

Werfen Sie gerne einen Blick in das Interview.

Hier geht's zum Interview

 

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