VersorgungsKompass
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die MAHLE BKK-ePA App der MAHLE Betriebskrankenkasse.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit 14.07.2025 gilt für die aktuell im Apple App Store, Google Play Store und Microsoft Store veröffentlichte App MAHLE BKK-ePA und beruht auf einer am 14.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Gestaltung der App. Dafür werden die folgen-den Maßnahmen und Best Practices umgesetzt:
Die App wird unter Einhaltung der plattformspezifischen Designvorgaben (Material Design [1] für Android, Apple Human Interface Guidelines [2] für iOS) sowie auf Basis von Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Designs und der Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberfläche der App wird jeweils mithilfe nativer Technologien der jeweiligen Plattform umgesetzt. Dadurch wird eine möglichst umfassende Unterstützung der betriebs-systemspezifischen Funktionen für Barrierefreiheit (z. B. Screenreader, Touch-Feedback) sichergestellt.
Jede neue Funktion, die in die App einfließt, wird von Anfang an unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit geprüft und ausgestaltet. Von der Planung bis zur Umsetzung wird auf den korrekten Einsatz alternativer Beschreibungen für Illustrationen und Symbole sowie de-ren eindeutige Markierung als inhaltlich oder dekorativ geachtet. Ebenso wird auf sinnvolle Fokusreihenfolgen, korrekte Leserichtung und die Unterstützung variabler Schriftgrößen Wert gelegt.
Auf iOS-Geräten ist die App mit „VoiceOver“ [3] nutzbar, dem plattformeigenen Screenreader für iOS. Darüber hinaus können weitere Funktionen des Betriebssystems genutzt werden, sofern diese keine besonderen Anpassungen der App erfordern (z. B. Bildschirmlupe, redu-zierte Animationen).
Unter Android ist die App mit „TalkBack“ [4] nutzbar, dem auf den meisten Android-Geräten verfügbaren Screenreader von Google. Auch weitere Bedienungshilfen wie Schalterzugriff, Vergrößerung oder Kontrastmodi können genutzt werden, sofern keine spezifischen Anpas-sungen der App notwendig sind.
Die App wird vom Hersteller regelmäßig hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft. Dabei kommen die Prüfschritte des BITV-Tests nach EN 301 549 (App) zur Anwendung. Aus den Ergebnissen werden gezielt Anpassungen und Verbesserungen abgeleitet.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter
Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
Die MAHLE Betriebskrankenkasse, Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart, Telefonnummer: 0711 2090-9400, E-Mail-Adresse:
Mit dem IAM soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.
Weitere Informationen zur Funktionsweise des IAM und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IAM-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten.
Bei verschiedenen Apps ist das IAM zur Identifizierung bzw. Authentisierung notwendig und ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple als Komponente anderer Apps herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren.
Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt Ihrer Krankenkasse zu entnehmen.
3.1 Das IAM wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.2 Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für das IAM erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.
3.3 Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IAM in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IAM zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.
3.4 Das IAM und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass das IAM und/oder die angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zum IAM oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.
Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.
4.1 Registrierungsprozess
Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen.
Der Nutzer kann die Dokumente überhttps://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/digitale-leistungen/elektronische-patientenakte-epa downloaden und speichern.
Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Weiterlesen … Nutzungsbedingungen bitIAM
Einwilligungserklärung zur Identifizierung und Authentifizierung
Ja, ich willige darin ein, dass die durch die MAHLE Betriebskrankenkasse zur Identifizierung und Authentifizierung folgenden personenbezogenen Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:
Diese erhobenen Daten werden wie folgt für die Nutzung der App zur,
verwendet.
Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Identifizierung und Authentifizierung.
Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung jederzeit grundlos widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung kann ich an die Krankenkasse wie folgt richten: E-Mail:
Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich der Datenschutzerklärung (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa) entnehmen.
Weiterlesen … Einwilligungserklärung bitIAM
Wenn wir uns als Gesellschaft zukunftsfähig aufstellen wollen, dann müssen wir in allen Lebensbereichen allen Menschen dieselben Chancen einräumen. Klar ist: Chancengleichheit ist ein Gebot der Stunde, auch und gerade im Gesundheitswesen.
Auch wir als MAHLE Betriebskrankenkasse setzen uns für die Förderung von Frauen in Führungspositionen, aber auch die grundsätzliche Gleichstellung aller ein. Im Interview mit casusQuo berichtet Nicole Müller-Coonan, Vorständin der MAHLE Betriebskrankenkasse, über Frauen im Gesundheitswesen, Frauenförderung und welche Erfahrungen sie selbst in ihrer Laufbahn gemacht hat.
Werfen Sie gerne einen Blick in das Interview.