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Pflegende Angehörige

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Pflegeberatung - Rundum-Service bei Pflegebedürftigkeit

  • Wie erhalte ich meine Pflegeberatung?

    Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können Sie Ihre Pflegekasse fragen, welche Pflegeberater/innen oder Beratungsstellen für Sie infrage kommen. Natürlich können Sie sich grundsätzlich Ihre Pflegeberaterin bzw. Ihren Pflegeberater selbst aussuchen. Es kann sinnvoll sein sich vorab am Telefon beraten zu lassen um dann einen Termin bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren. Eventuell kann die weitere Pflegeberatung danach auch telefonisch erfolgen. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen Ihnen helfen, die optimale Pflege zu erhalten. Das hierfür verwendete Verfahren heißt „Fallmanagement“, es ist verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos. Ihre Pflegeberaterin/Ihr Pflegeberater weiß, welche Leistungen Sie persönlich erhalten können und wie sie sich am besten miteinander kombinieren lassen. Sie bzw. er hilft Ihnen, die passenden Anträge zu stellen. Damit sparen Sie sich und Ihren Angehörigen viel Zeit und Aufwand für Behördengänge und haben einen einzigen, persönlichen und dauerhaften Ansprechpartner statt vieler Spezialisten. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater halten grundsätzlich auch alle erforderlichen Anträge und Formulare vor, die Sie für die Beantragung der verschiedenen Hilfeleistungen benötigen. Sie beraten Sie hierzu und helfen Ihnen gern beim Ausfüllen.
  • Ich möchte zu Hause beraten werden ...

    Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beraten Sie nicht nur zentral in den Pflegestützpunkten, sondern auch bei Ihnen zu Hause. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sofort und vor Ort wichtige Tipps erhalten, wie Sie Ihre Wohnung pflegetauglich gestalten können und welche Sicherheitsaspekte dabei zu beachten sind. Besonders wenn Sie zu Hause wohnen bleiben möchten, sollten Sie diese Beratung in Anspruch nehmen. Ihre Pflegeberaterin bzw. ihr Pflegeberater berät Sie auch gern dazu, welche Pflegetätigkeiten Ihre Angehörigen durchführen können und wann Sie auf die Unterstützung von ambulanten Pflegekräften zurückgreifen sollten. Hierzu können Sie sich auch gern zur Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege beraten lassen.
  • Das erledigt Ihr/e Pflegeberater/in für Sie

    Ihre Pflegeberaterin/Ihr Pflegeberater erstellt Ihren individuellen Versorgungsplan, in dem der Pflegebedarf aufgeführt und die dafür notwendigen Hilfen festgelegt werden, vermittelt Ihnen auf Wunsch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe, aber auch ehrenamtliche Helfer oder hauswirtschaftliche Hilfen, hilft Ihnen bei der Auswahl eines Pflegeheims, einer Pflege-Wohngemeinschaft oder einer anderen Pflegeeinrichtung, falls nötig, stellt alle notwendigen Anträge für Sie (z. B. beim Sozialamt, bei Ärzten, der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung),hilft Ihnen bei Ablehnung eines Antrags, einen Widerspruch einzulegen, schlägt Ihnen konkrete Hilfen vor, wie z. B. die Wohnung pflegegerecht eingerichtet werden kann, welche weiteren Hilfsmittel infrage kommen und ob Sie Anspruch auf finanzielle Hilfen haben, kümmert sich regelmäßig um Sie und prüft, ob sich Ihr Pflegebedarf erhöht oder vermindert hat und lässt bei Bedarf die Pflegestufe überprüfen, organisiert auf Wunsch auch Schulungen für pflegende Angehörige, bietet Ihnen Beratungsgruppen und Vorträge zu speziellen Pflegethemen an. Je nach Möglichkeit können auch fremdsprachige Beratungen und Vorträge angeboten werden. Alle diese Leistungen sind für Sie als Hilfesuchende/r oder Angehörige/r kostenlos.

Pflegeschulung für Angehörige

  • Was ist eine individuelle Schulung Angehöriger?

    Wer seinen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt oft fachliche Anleitung für die pflegerischen Aufgaben, verbunden mit emotionaler Unterstützung für die anspruchsvolle Aufgabe. Die BKK MAHLE Pflegekasse bietet daher individuelle, regelmäßige Schulungen für alle pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen in der häuslichen Pflege an. Die Schulungen sind kostenfrei, werden im häuslichen Bereich durchgeführt, und sollen die pflegenden Angehörigen / oder Pflegepersonen dazu befähigen, ihren Pflegealltag besser zu bewältigen.
  • Inhalte der Pflegeschulung allgemein

    • Individuelle Anleitung zur Grundpflege, Mobilisation und hauswirtschaftlichen Versorgung
    • Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, ambulanten Pflegediensten, Hilfsmittelversorgung und Selbsthilfegruppen
  • Ziele der Schulung

    • Aufbau eines Pflegenetzwerkes,
    • die Verbesserung der Versorgung im häuslichen Bereich,
    • die Optimierung der Beziehung zwischen ehrenamtlicher und professioneller Pflege,
    • die Unterstützung der Betroffenen, um die Lebenssituation besser bewältigen zu können,
    • ausreichende Informationen über finanzielle Hilfen und Informationen über weitere Hilfsangebote (z.B. Hilfsmittel, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, usw.)
  • Welche konkrete Hilfe erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse?

    Im Bedarfsfall kommen examinierte Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause und erörtern gemeinsam mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation in der Häuslichkeit – was läuft gut, was nicht. Wie kann Ihnen konkret und schnell geholfen werden? Dieses Angebot passt sich an Ihre individuelle Lebenssituation an. Sie als Angehöriger und Pflegeperson werden in der Pflege individuell und nach Ihren Bedürfnissen angeleitet und persönlich zu ihren Fragen und Problemen in Sachen Pflege beraten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Überleitungsberatung in Anspruch zu nehmen, dann beginnt die Hilfe bereits im Krankenhaus. Durch die Überleitungsberatung bekommen Sie schon während der stationären Behandlung Unterstützung, um die häusliche Pflege Ihres Angehörigen optimal vorzubereiten.


Inhalte der Pflegeschulung Demenz und INKA

Die „Individuellen Pflegekurse für Angehörige“ (INKA) sind indikationsoffen und bestehen aus maximal sechs Hausbesuchen. Der Pflegekurs „Demenz“ ist dagegen indikationsspezifisch, hier sind höchstens drei Hausbesuche vorgesehen. Ziel der Schulungen ist es, die häusliche Pflege zu stärken und das ehrenamtliche Engagement von Pflegekräften im häuslichen Umfeld wirkungsvoll zu unterstützen. Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot Ihrer Pflegekasse zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger / Pflegepersonen in der häuslichen Umgebung.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Hätten Sie gedacht, dass

  • 26%

    26% aller Fehlzeiten mit Hilfe von betrieblichem Gesundheitsmanagement reduziert werden können?
  • 10€

    10€ pro in BGM investiertem Euro eingespart werden können und dies somit einen positiven Return on Investment hat?
  • 61%

    Mitarbeiter mit einer guten körperlichen Fitness bis zu 61% weniger AU-Tage haben als inaktive Mitarbeiter?

Gesunde Beschäftigte in gesunden Unternehmen

Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist die Basis für eine hohe Leistungsfähigkeit von Beschäftigten und Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Betriebe können die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden mit gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen und Angeboten für einen gesunden Arbeits- und Lebensstil positiv beeinflussen. Als Betriebskrankenkasse unterstützen wir Sie bei der Implementierung und der Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Die Vorteile eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

  • Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter

  • Senkung von Fehlzeiten

  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit

  • Vorbeugung von Beschwerden und Erkrankungen

  • Nachhaltige Stärkung des Unternehmensimage

  • Senkung der Fluktuation

  • Reduzierung physischer und psychischer Belastungen


Themenbereiche im betrieblichen Gesundheitsmanagement

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement bei MAHLE

    Die MAHLE Betriebskrankenkasse ist Schnittstelle und Partnerin für betriebliches Gesundheitsmanagement bei MAHLE.
    Wir helfen dabei, eine erfolgreiche Gesundheitsförderung bei MAHLE umzusetzen: Mit unserem Know-how unterstützen wir bei der Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements und setzen gemeinschaftlich individuelle, gesundheitsbezogene Maßnahmen um. Angefangen vom Erfahrungsaustausch über verschiedene Maßnahmen bis hin zu einer ganzheitlichen innerbetrieblichen Betreuung.

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  • Bewegung

    Unser Alltag wird immer bewegungsärmer und die Menschen ignorieren zunehmend die Bedeutung von Bewegung für die Gesundheit und das physische und psychische Wohlbefinden. Während Sportvereine und -einrichtungen und Begriffe in den Massenmedien auf die Gesundheit und Fitness abzielen, scheint weniger als je zuvor von dem Wissen über körperliche Aktivität in ein entsprechendes Verhalten übersetzt zu werden.

    Faktenblatt Bewegung

  • Ernährung

    Falsche Ernährungsgewohnheiten haben maßgeblich Einfluss auf die Entstehung und den Verlauf chronischer Krankheiten. Somit ist Ernährung nicht nur Teil des persönlichen Lebensstils, sondern gleichzeitig ein Thema für Betriebe, und zwar mit hohem Handlungsbedarf.

    Faktenblatt Ernährung

  • Stress

    Stress am Arbeitsplatz – dieses Thema scheint sich zu einem echten Dauerbrenner entwickelt zu haben und die Meinungen gehen stark auseinander: Für die einen gehört Stress zur wettbewerbsorientierten Arbeitswelt dazu – schließlich sei es stets nötig, die Konkurrenz zu übertrumpfen. Andere teilen diese fast schon darwinistische Auffassung dagegen nicht: Die zunehmende Berichterstattung sei in der Tat ein Indiz für chronische Arbeitsüberlastung. Doch wo liegt die Wahrheit?

    Faktenblatt Stress

  • BEM

    Förderung gesunder Arbeitsplätze für Beschäftige mit chronischen oder langwierigen Krankheiten. Manche Erkrankungen führen zu einer längeren Abwesenheit vom Job. Der Weg zurück in den Beruf ist für den Einzelnen dann nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Neben den Sozialversicherungsträgern stehen in diesem Fall auch die Unternehmen in der Verantwortung, gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern den Weg zurück an den Arbeitsplatz und in das gesellschaftliche Leben zu ebnen – damit ist niemand auf sich allein gestellt.

    Faktenblatt BEM

  • Sucht

    Bei 20 - 25% aller Arbeitsunfälle sind Mitarbeiter involviert, die unter Alkoholeinfluss standen. Nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass Schätzungen zu Folge immerhin 5% aller Beschäftigten alkoholkrank sind. Bei Führungskräften sollen es sogar bis zu 10% sein.

    Faktenblatt Sucht


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care for you ist das deutschlandweite, ganzheitliche Gesundheitsprogramm bei MAHLE.

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Pflegeleistungen

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Die MAHLE BKK Pflegekasse

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung leisten einen Beitrag zu den erheblichen finanziellen Risiken im Falle von Pflegebedürftigkeit. Ihre BKK MAHLE ist nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig. Alle pflicht- und freiwillig versicherten Mitglieder der BKK MAHLE sind automatisch Mitglied der BKK MAHLE Pflegekasse.

„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln,die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.Die Pflegebedürftigkeit muss dazu auf Dauer, d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen"(§14 SGB XI)


Die sechs Begutachtungsbereiche

  • Mobilität
    (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    (z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)

  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
    (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

  • Selbstversorgung
    (z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden)

  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)


Pflegegradrechner

Die Ergebnisse der einzelnen Bereiche werden dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich gewichtet:
Unter Anwendung dieses gesetzlich vorgegebenen Punkte- und Gewichtungssystems ergibt sich dann eine Gesamtbewertung. Auf Basis dieser Gesamtbewertung / Punktzahl erfolgt die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade:

    Pflegegradrechner des SoVD

    • geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    • erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    • schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    • schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    • schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
    • Grundsatz: ambulant vor stationär, d.h. die häusliche Pflege hat immer Vorrang vor einer stationären Pflege in Pflegeheimen. Deshalb bilden die Leistungen für die häusliche Pflege in der Pflegeversicherung einen Schwerpunkt.

      Dabei kann der Pflegebedürftige zwischen folgenden Hauptleistungen wählen:

      • Pflegesachleistungen
      • Pflegegeld
      • und der Kombinationsleistung

       

      Pflegesachleistungen: Die häusliche Pflegehilfe wird dabei durch Pflegefachkräfte zugelassener Vertragspflegeeinrichtungen (Pflegedienste/Sozialstationen) bis zur Höchstgrenze des jeweiligen Pflegegrades erbracht. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

      Pflegegeld:
      Wenn Pflegebedürftige die Ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, erhalten ein monatliches Pflegegeld, entsprechend Ihres Pflegegrades. Dabei ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege durch verpflichtende Pflegeberatungseinsätze von Vertragspflegeeinrichtungen nachzuweisen.

      Kombinationsleistung:
      Bei dieser Leistung besteht die Möglichkeit Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Werden die monatlichen Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kommt noch ein anteiliges Pflegegeld zur Auszahlung.

    • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 €. Dieser Betrag ist keine laufende Leistung und ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er soll zusätzlich der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags dienen.

      Der Entlastungsbetrag steht für Erstattungen von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen entstehen, zur Verfügung:

      1. Tages- oder Nachtpflege,
      2. Kurzzeitpflege,
      3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch ohne Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
      4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI.

      Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nach Zusendung entstandener Rechnungen durch die Pflegekasse. Die in einem Kalenderjahr von dem Versicherten nicht in Anspruch genommenen Beträge werden auf das nächste Kalenderhalbjahr (bis 30.06. des Folgejahres) übertragen.

    • Ist die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt unsere Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.685 €, im Kalenderjahr.

      Es besteht dabei die Option diesen Betrag mit 843,00€ für nicht in Anspruch genommene stationäre Kurzzeitpflege auf 
      2.528€ im Kalenderjahr zu erhöhen. Für den Übertrag dieses  Leistungsbetrages ist eine Antragstellung erforderlich.

      Bei einer Ersatzpflegekraft, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist, ist die Verhinderungspflege auf die Höhe des Pflegegeldes begrenzt. Nachgewiesene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 1.685 € von der Pflegekasse erstattet werden

      HINWEIS: Ab 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von bis zu 3.539,00 € je Kalenderjahr zusammengefasst

    • Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, trägt die Pflegekasse der MAHLE BKK die Pflegekosten für die Pflege in einer zugelassenen, stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung. Die Kurzzeitpflege kann dabei für einen Zeitraum von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag von 1.854 € in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag kann über einen bestehenden Anspruch aus der Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 € im Kalenderjahr erhöht werden.

      Die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und den Investitionskosten können dabei von der Pflegekasse nicht übernommen werden.

      Während einer Kurzzeitpflege wird bei Pflegegeldempfängern das Pflegegeld für maximal 56 Tage auf 50% gekürzt. Für den Aufnahme- bzw. Entlassungstag besteht jedoch Anspruch auf 100% Pflegegeld.

      HINWEIS: Ab 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von bis zu 3.539,00 € je Kalenderjahr zusammengefasst.

    • Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt "nicht ausreichend" gepflegt werden kann, übernimmt die MAHLE BKK Pflegekasse die Kosten für teilstationäre Pflege, in einer für die Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung. Diese Kosten werden bis zum monatlichen Höchstbetrages des jeweiligen Pflegegrades übernommen.

       

      Pflegegrad 2 :        721 €
      Pflegegrad 3 :     1.357 €
      Pflegegrad 4 :     1.685 €
      Pflegegrad 5 :     2.085 €

       

      Die anfallenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den Investitionskosten können dabei von der Pflegekasse nicht übernommen werden und sind vom Tagespflegegast selbst zu tragen.

      Die Leistung kann der Pflegedürftige zusätzlich zu Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, ohne Beschränkung dieser Leistungen, in Anspruch nehmen. Eine Antragstellung bei der Pflegekasse ist jedoch erforderlich.

    • In Fällen, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden müssen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten der vollstationären Pflege. Voraussetzung dafür ist, dass häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, da z.B. keine Pflegepersonen vorhanden sind oder diese mit dem Umfang der Pflege überfordert sind. 

      Welche Kosten können von der Pflegekasse übernommen werden: Die MAHLE BKK Pflegekasse kann sich an den Kosten für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung der Pflegebedürftigen bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen in den betreffenden Pflegegraden beteiligen.

      Monatliche Leitungspauschalen für die vollstationäre Pflege:

      • Pflegegrad 2:       805 €
      • Pflegegrad 3:    1.319 €
      • Pflegegrad 4:    1.855 €
      • Pflegegrad 5:    2.096 €

       

      Heimbewohner erhalten einen monatlichen Leistungszuschlag der Pflegekasse (§43c SGB XI) zu dem von Ihnen zu tragenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe des Zuschlages richtet sich dabei nach der Dauer des Leistungsbezuges von Leistungen der vollstationären Pflege.

      Der Leistungszuschlag beträgt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5  bei einem Leistungsbezug von:                                                                                

      • bis zu 12 Monaten                                     15%  
      • bei mehr als 12 Monaten                        30%       
      • bei mehr als 24 Monaten                        50%           
      • bei mehr als 36 Monaten                        75%

       

      Sollten die Leistungen der Pflegekasse, zusammen mit Einkommen und Vermögen, zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit sich vom zuständigen Sozialhilfeträger über eine Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB XII informieren zu lassen.

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